Als Studierende*r an der JGU bekommen Sie von uns in jedem Semester verschiedene Unterlagen wie das Semesterticket und den Studierendenausweis. Auf dieser Seite finden Sie dazu viele hilfreiche Informationen.

Mit den Studienbescheinigungen weisen Sie Ihren Studierendenstatus nach. Sie erhalten drei Nachweise, die Sie für unterschiedliche Zwecke verwenden können:

  • Stammdatenblatt mit allen bei uns hinterlegten Informationen
  • Ausführliche Studienbescheinigung mit Angaben zum Fach und Fachsemester (z.B. für das BAföG-Amt)
  • Nachweis über den Studierendenstatus ohne Angaben zum Studiengang 

Ihre Nachweise finden Sie gesammelt als PDF-Datei in JOGU-StINe („Service > Meine Dokumente„).

Seit dem Sommersemester 2016 stellen wir Studienbescheinigungen online auf JOGU-StINe zur Verfügung.

Brauchen Sie Bescheinigungen für Semester vor dem Sommersemester 2016 oder haben Sie keinen Zugriff mehr auf JOGU-StINe, weil Sie seit mehr als einem halben Jahr exmatrikuliert sind? Dann beantragen Sie eine kostenpflichtige Zweitschrift. Eine Bescheinigung kostet Sie 15€, jede weitere Bescheinigung 4€.

Die Zweitschriftgebühr zahlen Sie an:

Empfänger: StudS Uni Mainz
BIC: MALADE51WOR (Rheinhessen Sparkasse)
IBAN: DE05 5535 0010 0200 0184 06
Verwendungszweck: Zweitschrift + Name + Matrikelnummer

Ihre Zahlungsbestätigung senden Sie uns mit einem Scan Ihres Personalausweises per E-Mail an studsek@uni-mainz.de. Die Zweitschrift erhalten Sie per E-Mail.

Alle Informationen zum Deutschland-Semesterticket finden Sie hier.

Nach Ihrer Immatrikulation können Sie Ihren Studierendenausweis digital in der App “JGU Ausweise” aufrufen. Für die folgenden Semester steht Ihnen Ihr Ausweis direkt nach der Rückmeldung für das folgende Semester in der App „JGU-Ausweise“ zur Verfügung.

Brauchen Sie einen gedruckten Nachweis darüber, dass Sie an der JGU studieren, nutzen Sie Ihre zweisprachigen Studienbescheinigungen. Diese können Sie aus JOGU-StINe herunterladen.

Alle wichtigen Informationen zur App „JGU Ausweise“ hat das Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) für Sie zusammengestellt. Dort finden Sie auch die Systemanforderungen, die Ihr Smartphone erfüllen muss.

Wenn Sie nicht mehr an der JGU eingeschrieben sind und eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten für die gesetzlichen Rentenversicherungsträger benötigen, können Sie diese über unser Onlineformular beantragen.

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen einen Scan oder eine Kopie Ihres Personalausweises, die Sie uns per E-Mail, per Fax (06131-39-25402) oder postalisch zukommen lassen können. Um die Zuordnung zu Ihrem Antrag zu erleichtern vermerken Sie bitte im Betreff/auf dem Dokument das Kürzel „DRV“.

Sie können Ihren Semesterbeitrag oder Ihre Studiengebühren aus verschiedenen Gründen rückerstatten lassen:

  • Sie exmatrikulieren sich zum Semesterende, haben den Semesterbeitrag für das Folgesemester jedoch bereits gezahlt
  • Sie exmatrikulieren sich mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 30.04. (Sommersemester) bzw. 31.10. (Wintersemester)
  • Sie wurden trotz gezahlter Beiträge nicht immatrikuliert bzw. rückgemeldet
  • Sie haben Beiträge doppelt bzw. zu viel gezahlt
  • Sie sind studiengebührenpflichtig und wurden beurlaubt. Der Anspruch auf Rückerstattung bezieht sich in diesem Fall nur auf die Studiengebühren
  • Sie verzichten noch vor Vorlesungsbeginn auf Ihren Studienplatz, nachdem Sie bereits immatrikuliert wurden

Die Exmatrikulation beantragen Sie über JOGU-StINe. Achten Sie dabei unbedingt auf die geltenden Fristen für Exmatrikulation und Rückerstattung.

Als Inhaber*in eines digitalen Semestertickets müssen Sie die Rückerstattung nicht extra beantragen, wir erstatten Ihnen den Semesterbeitrag automatisch zurück und entwerten Ihr digitales Semesterticket.

Sofern Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben, veranlassen wir diese automatisch auf das Konto, von dem wir die Zahlung erhalten haben. Die Rückerstattung wird in der Regel innerhalb von acht Wochen durchgeführt. Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, teilen Sie uns die aktuellen Daten per E-Mail an studsek@uni-mainz.de mit.

Ich habe mein digitales Semesterticket noch nicht erhalten. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich fristgerecht zurückgemeldet und Ihre Studienbescheinigungen für das nächste Semester in JOGU-StINe erhalten haben, ist auch Ihr Semesterticket im Campusportal der Mainzer Mobilität verfügbar.

Ich studiere in Germersheim. Wer beantwortet mir Fragen zum Semesterticket?
Rückfragen zum Semesterticket für Studierende am Fachbereich 06 (Standort Germersheim) beantwortet Ihnen das zuständige Studierendensekretariat. Informationen zum Semesterticket finden Sie auch auf den Seiten des AStA.

Mein Handy ist zu alt, was kann ich tun?
Ist Ihr Smartphone zu alt oder erfüllt nicht die nötigen Voraussetzungen, können wir Ihnen den Studierendenausweis und das Semesterticket nicht elektronisch zur Verfügung stellen. Als Nachweis über Ihren Studierendenstatus können Sie die ausgedruckte Semesterbescheinigung mit sich führen. Wegen eines physischen Semestertickets wenden Sie sich an die Mainzer Mobilität.

Ich konnte mein Ticket bei der Fahrkartenkontrolle wegen technischer Probleme nicht zeigen. Was kann ich tun?
Wenn Sie den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen, müssen Sie beim Einsteigen im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Stellen Sie deshalb vor Fahrtantritt sicher, dass Ihr digitales Semesterticket verfügbar und Ihr Akku ausreichend geladen ist.

>> zu den Beförderungsbedingungen des RMV

Wie kann ich mir den Anteil des Semestertickets beim AStA zurückerstatten lassen?
Ihren Antrag stellen Sie beim Verkehrsreferat des AStA. Wird Ihr Antrag genehmigt, entwerten wir Ihr digitales Semesterticket für Sie.

Ab wann wird mir der Studierendenausweis für das nächste Semester angezeigt?
Ihren Studierendenausweis für das nächste Semester können Sie direkt nach der erfolgreichen Rückmeldung abrufen.

Muss mein Handy mit dem Internet verbunden sein, damit ich den Studierendenausweis aufrufen kann?
Um Ihren Studierendenausweis abzurufen, muss Ihr Smartphone über WLAN oder mobile Daten mit dem Internet verbunden sein. Anschließend kann Ihr Studierendenausweis auch ohne Internetverbindung 24 h lang angezeigt werden, auch wenn Ihr Telefon nicht mit dem Internet verbunden ist. Sie müssen also regelmäßig Ihre Ausweise über das Internet neu abrufen.

Bei Fragen zu Ihren Semesterunterlagen wenden Sie sich an:

Sie sind sich unsicher welches Fach zu Ihnen passt, wissen nicht, ob Sie eine Chance auf einen Studienplatz haben oder können sich einfach nicht entscheiden?

Dann vereinbaren Sie einen Termin bei der Zentralen Studienberatung – Ihrer ersten Anlaufstelle bei allen studienbezogenen Fragen.
Die Studienberater*innen beraten Sie gerne persönlich vor Ort, telefonisch oder digital zu folgenden Themen:

  • Studienwahl & Fächerkombination
  • Fachwechsel
  • Studienzweifel & Entscheidungsberatung
  • Bewerbungsstrategie
  • Berufsorientierte Gestaltung Ihres Studiums
  • Und vieles mehr …

Termine können Sie über die Hotline vereinbaren.