Um Ihr Studium im nächsten Semester fortführen zu können, müssen Sie sich rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. zusätzlicher Studiengebühren. In Einzelfällen müssen Sie zusätzlich weitere Schritte unternehmen, um sogenannte Rückmeldesperren aufzulösen.

Rückmeldung für das Sommersemester: 15.01.
Rückmeldung für das Wintersemester: 15.07.

Für das Sommersemester 2025

  • Standort Mainz:  303,40 EURO
  • Standort Germersheim: 324,40 EURO
  • Medizin Campus Trier: 328,40 EURO
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO 

Für das Wintersemester 2025/26

  • Standort Mainz:  343,80 EURO
  • Standort Germersheim: 356,80 EURO
  • Medizin Campus Trier: 360,80 EURO
  • Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO 

Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
BIC: MARKDEF1550 (Bundesbank Filiale Mainz)
IBAN: DE46 5500 0000 0055 0015 21
Verwendungszweck: Matrikelnummer Name (z.B. 1234567 Ulla Musterfrau)

Bei unberechtigter Nutzung der angegebenen Kontonummer zu anderen als studienbezogenen Zwecken behält sich die JGU rechtliche Schritte vor.

Wer im folgenden Semester an der JGU studieren möchte, muss sich fristgemäß rückmelden. Dennoch gibt es einige Sonderfälle.

Auslandssemester (z.B. mit Erasmus+):
Während des gesamten Erasmus Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Übergang vom Bachelor zum Master
Zulassungsfrei: Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben haben, melden Sie sich regulär innerhalb der Rückmeldefrist zurück.
Zulassungsbeschränkt: Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben und im ersten Mastersemester nicht mehr im Bachelorstudiengang eingeschrieben sein müssen, warten Sie den Bescheid über die Zulassung/Ablehnung für Ihre Bewerbung ab. Erst im Falle der Zulassung melden Sie sich innerhalb der Frist für die Annahme des Masterstudienplatzes unter Abgabe der Annahmeerklärung und Zahlung des Semesterbeitrags zurück.

Gleichzeitig im letzten Bachelor- und im ersten Mastersemester
Wenn Sie gleichzeitig im Bachelor und im ersten Mastersemester eingeschrieben sein wollen, müssen Sie sich fristgemäß rückmelden.

Warten auf Noten, nachdem alle Prüfungsleistungen für den Abschluss erworben wurden
Wenn Sie alle Leistungen bis zum Ende des laufenden Semesters (30.09./31.03.) erbracht haben, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester rückmelden. Die Bewertung der Leistungen, das Eintragen der Noten und die Ausstellung des Zeugnisses kann auch außerhalb der Einschreibezeiträume vorgenommen werden.

Übergang Studienkolleg/Deutschkurs ins Fachstudium
Sobald Sie den Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten, melden Sie sich durch Zahlung des regulären Beitrages ohne Säumnisgebühren zurück.

Um fristgerecht für das kommende Semester rückgemeldet zu sein, muss der Semesterbeitrag in jedem Semester bis zum 15. Januar oder bis zum 15. Juli auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf. Auch bei Onlineüberweisungen kann die Bearbeitung durch Ihr Bankinstitut einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb, dass das Geld tatsächlich am Stichtag auf dem Konto der JGU eingegangen sein muss, das Überweisungsdatum oder das Ausführungsdatum Ihrer Bank sind bei der Rückmeldung nicht ausschlaggebend.

Die Höhe des Semesterbeitrags kann zudem variieren, weshalb ein Dauerauftrag nicht sinnvoll ist.

Neben der Zahlung des Semesterbeitrags müssen Sie in Einzelfällen weitere Schritte unternehmen, um sich erfolgreich für das nächste Semester rückzumelden. In diesem Fall wird Ihnen eine Rückmeldesperre gesetzt. Falls Sie von einer Rückmeldesperre betroffen sind, können Sie diese in JOGU-StINe unter „Service > Meine Rückmeldeinformationen > Meine Sperren“ einsehen.

Auslaufender Studiengang
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie in einem Studiengang immatrikuliert, in dem Sie Ihr Studium nicht mehr fortsetzen können (= auslaufender Studiengang). Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Austauschstudierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Austauschstudierende*r befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Erweiterungsprüfung LAG
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit für das Zertifikatstudium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie der online hochgeladenen Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.

Fehlende Unterlagen Gebührenpflicht
Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie bei der Immatrikulation angegeben, dass Sie dabei sind, einen ersten Hochschulabschluss zu erwerben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur nach Abschluss der Gebührenpflichtprüfung möglich. Bitte reichen Sie hierfür eine einfache Kopie des Abschlusszeugnisses in digitaler Form per E-Mail an studsek@uni-mainz.de ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Fehlende Unterlagen Sprachnachweis
Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde oder wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Fehlende Unterlagen
Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Immatrikulation mit Auflage
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn Sie uns den Nachweis über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters einreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.

Kooperationsstudierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Kooperationsstudierende*r eingeschrieben. Die Rückmeldestände zum Folgesemester fragen wir rechtzeitig vor Semesterbeginn bei den jeweiligen Kooperationsmanager*innen ab und führen anschließend die Rückmeldung durch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mail mit den Rückmeldeinformationen für Kooperationsstudierende, welche Sie von uns erhalten haben.

Krankenversicherung unklar
Nach den uns vorliegenden Angaben Ihrer Krankenkasse ist Ihr aktueller Versicherungsstatus unklar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der E-Mail, welche Sie dazu von uns erhalten haben.

Master befristete Einschreibung
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn uns der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters vorliegt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.

Prüfung endgültig nicht bestanden
Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie in einem Studiengang*in einem Ihrer Studiengänge eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem online hochgeladenen Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.

RMU-Studierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als RMU-Studierende*r eingeschrieben. Um Ihr Studium an der JGU im nächsten Semester als RMU-Studierende*r fortsetzen zu können, ist ein Antrag auf Rückmeldung erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center.

Studium abgeschlossen
Nach Angaben Ihres zuständigen Prüfungsamtes haben Sie Ihr Studium / eines Ihrer Studien abgeschlossen. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich. Alle Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie in Ihrem Bescheid, der Ihnen in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ zur Verfügung gestellt wurde.

Vertiefungsstudium
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit in einem Vertiefungsstudium befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.

Zweithörer
Sie sind derzeit als Zweithörer*in eingeschrieben. Für die Rückmeldung zum folgenden Semester benötigen wir eine aktuelle Studienbescheinigung oder eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service – Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.

Nach der erfolgreichen Rückmeldung erhalten Sie Ihre Semesterbescheinigungen online über JOGU-StINe („Service > Meine Dokumente„). Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse über die Bereitstellung informiert. Ihren Studierendenausweis erhalten Sie digital in der App „JGU Ausweise“.

Der Semesterbeitrag für das Studium an der Universität Mainz (mit Ausnahme von Studiengängen am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften in Germersheim) belief sich in den letzten Semestern auf folgende Beträge:

Sommersemester 2002122,09 Euro
Wintersemester 2002/03132,01 Euro
Sommersemester 2003132,01 Euro
Wintersemester 2003/04150,60 Euro
Sommersemester 2004150,60 Euro
Wintersemester 2004/05 150,60 Euro
Sommersemester 2005150,60 Euro
Wintersemester 2005/06171,60 Euro
Sommersemester 2006 171,60 Euro
Wintersemester 2006/07180,60 Euro
Sommersemester 2007184,60 Euro
Wintersemester 2007/08189,60 Euro
Sommersemester 2008189,60 Euro
Wintersemester 2008/09199,00 Euro
Sommersemester 2009199,00 Euro
Wintersemester 2009/10204,60 Euro
Sommersemester 2010204,60 Euro
Wintersemester 2010/11211,70 Euro
Sommersemester 2011 211,70 Euro
Wintersemester 2011/12234,00 Euro
Sommersemester 2012 234,00 Euro
Wintersemester 2012/13246,30 Euro
Sommersemester 2013246,30 Euro
Wintersemester 2013/14267,13 Euro
Sommersemester 2014267,13 Euro
Wintersemester 2014/15281,03 Euro
Sommersemester 2015281,03 Euro
Wintersemester 2015/16291,63 Euro
Sommersemester 2016291,63 Euro
Wintersemester 2016/17296,04 Euro
Sommersemester 2017296,04 Euro
Wintersemester 2017/18 309,89 Euro
Sommersemester 2018309,89 Euro
Wintersemester 2018/19319,15 Euro
Sommersemester 2019319,15 Euro
Wintersemester 2019/20322,18 Euro
Sommersemester 2020322,18 Euro
Wintersemester 2020/21326,11 Euro
Sommersemester 2021326,11 Euro
Wintersemester 2021/22331,05 Euro
Sommersemester 2022331,05 Euro
Wintersemester 2022/23337,39 Euro
Sommersemester 2023337,39 Euro
Wintersemester 2023/24 357,46 Euro
Sommersemester 2024357,46 Euro
Wintersemester 2024/25305,55 Euro
Sommersemester 2025303,40 Euro

Im Semesterbeitrag sind studentische Beiträge für das Studierendenwerk, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Semesterticket enthalten. Unter bestimmten Bedingungen fallen über den Semesterbeitrag hinaus Studiengebühren in Höhe von 700 Euro (ab WiSe 2022/23) pro Semester und pro Studiengang an. Die Studiengebühren bis SoSe 2022 betrugen 650 Euro.

Bei technischen Problemen mit JOGU-StINe wenden Sie sich an: