Um Ihr Studium im nächsten Semester fortführen zu können, müssen Sie sich rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt automatisch durch Zahlung des Semesterbeitrags und ggf. zusätzlicher Studiengebühren. In Einzelfällen müssen Sie zusätzlich weitere Schritte unternehmen, um sogenannte Rückmeldesperren aufzulösen.
Rückmeldung für das Sommersemester: 15.01.
Rückmeldung für das Wintersemester: 15.07.
Für das Sommersemester 2025
- Standort Mainz: 303,40 EURO
- Standort Germersheim: 324,40 EURO
- Medizin Campus Trier: 328,40 EURO
- Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO
Für das Wintersemester 2025/26
- Standort Mainz: 343,80 EURO
- Standort Germersheim: 356,80 EURO
- Medizin Campus Trier: 360,80 EURO
- Säumnisgebühr bei verspäteter Rückmeldung: 25 EURO
Empfänger: Landeshochschulkasse Mainz
BIC: MARKDEF1550 (Bundesbank Filiale Mainz)
IBAN: DE46 5500 0000 0055 0015 21
Verwendungszweck: Matrikelnummer Name (z.B. 1234567 Ulla Musterfrau)
Bei unberechtigter Nutzung der angegebenen Kontonummer zu anderen als studienbezogenen Zwecken behält sich die JGU rechtliche Schritte vor.
Wer im folgenden Semester an der JGU studieren möchte, muss sich fristgemäß rückmelden. Dennoch gibt es einige Sonderfälle.
Auslandssemester (z.B. mit Erasmus+):
Während des gesamten Erasmus Auslandsstudiums müssen Sie weiterhin an der JGU immatrikuliert bleiben, d.h. Sie müssen sich jedes Semester durch fristgerechte Überweisung des Semesterbeitrags rückmelden. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
Übergang vom Bachelor zum Master
Zulassungsfrei: Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Masterstudiengang beworben haben, melden Sie sich regulär innerhalb der Rückmeldefrist zurück.
Zulassungsbeschränkt: Falls Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben und im ersten Mastersemester nicht mehr im Bachelorstudiengang eingeschrieben sein müssen, warten Sie den Bescheid über die Zulassung/Ablehnung für Ihre Bewerbung ab. Erst im Falle der Zulassung melden Sie sich innerhalb der Frist für die Annahme des Masterstudienplatzes unter Abgabe der Annahmeerklärung und Zahlung des Semesterbeitrags zurück.
Gleichzeitig im letzten Bachelor- und im ersten Mastersemester
Wenn Sie gleichzeitig im Bachelor und im ersten Mastersemester eingeschrieben sein wollen, müssen Sie sich fristgemäß rückmelden.
Warten auf Noten, nachdem alle Prüfungsleistungen für den Abschluss erworben wurden
Wenn Sie alle Leistungen bis zum Ende des laufenden Semesters (30.09./31.03.) erbracht haben, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester rückmelden. Die Bewertung der Leistungen, das Eintragen der Noten und die Ausstellung des Zeugnisses kann auch außerhalb der Einschreibezeiträume vorgenommen werden.
Übergang Studienkolleg/Deutschkurs ins Fachstudium
Sobald Sie den Zulassungsbescheid für das Fachstudium erhalten, melden Sie sich durch Zahlung des regulären Beitrages ohne Säumnisgebühren zurück.
Um fristgerecht für das kommende Semester rückgemeldet zu sein, muss der Semesterbeitrag in jedem Semester bis zum 15. Januar oder bis zum 15. Juli auf dem Konto der Universität eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung daher rechtzeitig vor Fristablauf. Auch bei Onlineüberweisungen kann die Bearbeitung durch Ihr Bankinstitut einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie deshalb, dass das Geld tatsächlich am Stichtag auf dem Konto der JGU eingegangen sein muss, das Überweisungsdatum oder das Ausführungsdatum Ihrer Bank sind bei der Rückmeldung nicht ausschlaggebend.
Die Höhe des Semesterbeitrags kann zudem variieren, weshalb ein Dauerauftrag nicht sinnvoll ist.
Neben der Zahlung des Semesterbeitrags müssen Sie in Einzelfällen weitere Schritte unternehmen, um sich erfolgreich für das nächste Semester rückzumelden. In diesem Fall wird Ihnen eine Rückmeldesperre gesetzt. Falls Sie von einer Rückmeldesperre betroffen sind, können Sie diese in JOGU-StINe unter „Service > Meine Rückmeldeinformationen > Meine Sperren“ einsehen.
Auslaufender Studiengang
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie in einem Studiengang immatrikuliert, in dem Sie Ihr Studium nicht mehr fortsetzen können (= auslaufender Studiengang). Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Austauschstudierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Austauschstudierende*r befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Erweiterungsprüfung LAG
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit für das Zertifikatstudium mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung für das Lehramt an Gymnasien befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie der online hochgeladenen Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.
Fehlende Unterlagen Gebührenpflicht
Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie bei der Immatrikulation angegeben, dass Sie dabei sind, einen ersten Hochschulabschluss zu erwerben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur nach Abschluss der Gebührenpflichtprüfung möglich. Bitte reichen Sie hierfür eine einfache Kopie des Abschlusszeugnisses in digitaler Form per E-Mail an studsek@uni-mainz.de ein. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Fehlende Unterlagen Sprachnachweis
Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde oder wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Fehlende Unterlagen
Für die Rückmeldung zum kommenden Semester fehlen Unterlagen. Eine Rückmeldung ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Immatrikulation mit Auflage
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn Sie uns den Nachweis über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen zum Masterstudium bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters einreichen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Information, die Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.
Kooperationsstudierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als Kooperationsstudierende*r eingeschrieben. Die Rückmeldestände zum Folgesemester fragen wir rechtzeitig vor Semesterbeginn bei den jeweiligen Kooperationsmanager*innen ab und führen anschließend die Rückmeldung durch. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mail mit den Rückmeldeinformationen für Kooperationsstudierende, welche Sie von uns erhalten haben.
Krankenversicherung unklar
Nach den uns vorliegenden Angaben Ihrer Krankenkasse ist Ihr aktueller Versicherungsstatus unklar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der E-Mail, welche Sie dazu von uns erhalten haben.
Master befristete Einschreibung
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie bedingt zum Masterstudium zugelassen. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist nur möglich, wenn uns der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss Ihres Bachelorstudiums bis zum Ende des ersten Masterfachsemesters vorliegt. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.
Prüfung endgültig nicht bestanden
Laut den uns vorliegenden Angaben haben Sie in einem Studiengang*in einem Ihrer Studiengänge eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie dem online hochgeladenen Bescheid, der Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service > Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.
RMU-Studierende
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit als RMU-Studierende*r eingeschrieben. Um Ihr Studium an der JGU im nächsten Semester als RMU-Studierende*r fortsetzen zu können, ist ein Antrag auf Rückmeldung erforderlich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center.
Studium abgeschlossen
Nach Angaben Ihres zuständigen Prüfungsamtes haben Sie Ihr Studium / eines Ihrer Studien abgeschlossen. Eine Rückmeldung für das kommende Semester ist daher nicht möglich. Alle Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie in Ihrem Bescheid, der Ihnen in JOGU-StINe unter „Service > Meine Dokumente“ zur Verfügung gestellt wurde.
Vertiefungsstudium
Laut den uns vorliegenden Angaben sind Sie derzeit in einem Vertiefungsstudium befristet eingeschrieben. Eine Rückmeldung zum kommenden Semester ist daher nicht möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center, bzw. das Studierendensekretariat am Standort Germersheim.
Zweithörer
Sie sind derzeit als Zweithörer*in eingeschrieben. Für die Rückmeldung zum folgenden Semester benötigen wir eine aktuelle Studienbescheinigung oder eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben, das Ihnen im Portal JOGU-StINe (dort unter „Service – Meine Dokumente„) bereitgestellt wurde.
Nach der erfolgreichen Rückmeldung erhalten Sie Ihre Semesterbescheinigungen online über JOGU-StINe („Service > Meine Dokumente„). Sie werden über Ihre studentische E-Mail-Adresse über die Bereitstellung informiert. Ihren Studierendenausweis erhalten Sie digital in der App „JGU Ausweise“.
Der Semesterbeitrag für das Studium an der Universität Mainz (mit Ausnahme von Studiengängen am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften in Germersheim) belief sich in den letzten Semestern auf folgende Beträge:
Sommersemester 2002 | 122,09 Euro |
Wintersemester 2002/03 | 132,01 Euro |
Sommersemester 2003 | 132,01 Euro |
Wintersemester 2003/04 | 150,60 Euro |
Sommersemester 2004 | 150,60 Euro |
Wintersemester 2004/05 | 150,60 Euro |
Sommersemester 2005 | 150,60 Euro |
Wintersemester 2005/06 | 171,60 Euro |
Sommersemester 2006 | 171,60 Euro |
Wintersemester 2006/07 | 180,60 Euro |
Sommersemester 2007 | 184,60 Euro |
Wintersemester 2007/08 | 189,60 Euro |
Sommersemester 2008 | 189,60 Euro |
Wintersemester 2008/09 | 199,00 Euro |
Sommersemester 2009 | 199,00 Euro |
Wintersemester 2009/10 | 204,60 Euro |
Sommersemester 2010 | 204,60 Euro |
Wintersemester 2010/11 | 211,70 Euro |
Sommersemester 2011 | 211,70 Euro |
Wintersemester 2011/12 | 234,00 Euro |
Sommersemester 2012 | 234,00 Euro |
Wintersemester 2012/13 | 246,30 Euro |
Sommersemester 2013 | 246,30 Euro |
Wintersemester 2013/14 | 267,13 Euro |
Sommersemester 2014 | 267,13 Euro |
Wintersemester 2014/15 | 281,03 Euro |
Sommersemester 2015 | 281,03 Euro |
Wintersemester 2015/16 | 291,63 Euro |
Sommersemester 2016 | 291,63 Euro |
Wintersemester 2016/17 | 296,04 Euro |
Sommersemester 2017 | 296,04 Euro |
Wintersemester 2017/18 | 309,89 Euro |
Sommersemester 2018 | 309,89 Euro |
Wintersemester 2018/19 | 319,15 Euro |
Sommersemester 2019 | 319,15 Euro |
Wintersemester 2019/20 | 322,18 Euro |
Sommersemester 2020 | 322,18 Euro |
Wintersemester 2020/21 | 326,11 Euro |
Sommersemester 2021 | 326,11 Euro |
Wintersemester 2021/22 | 331,05 Euro |
Sommersemester 2022 | 331,05 Euro |
Wintersemester 2022/23 | 337,39 Euro |
Sommersemester 2023 | 337,39 Euro |
Wintersemester 2023/24 | 357,46 Euro |
Sommersemester 2024 | 357,46 Euro |
Wintersemester 2024/25 | 305,55 Euro |
Sommersemester 2025 | 303,40 Euro |
Im Semesterbeitrag sind studentische Beiträge für das Studierendenwerk, den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Semesterticket enthalten. Unter bestimmten Bedingungen fallen über den Semesterbeitrag hinaus Studiengebühren in Höhe von 700 Euro (ab WiSe 2022/23) pro Semester und pro Studiengang an. Die Studiengebühren bis SoSe 2022 betrugen 650 Euro.
Bei technischen Problemen mit JOGU-StINe wenden Sie sich an: