Ein Tapetenwechsel bewirkt wahre Wunder: spannende Orte, Menschen und Kulturen bringen Sie auf neue Ideen und erweitern Ihren Horizont. Ein Auslandsstudium gibt Ihnen die ideale Gelegenheit, sich weiterzubilden und Neues auszuprobieren. Dabei bereichern interkulturelle Kompetenzen und eine weltoffene Grundeinstellung Sie nicht nur auf persönlicher Ebene, sondern auch Ihr Studium und Ihre berufliche Laufbahn werden davon profitieren. Also, worauf warten Sie? Starten Sie in Ihr persönliches Abenteuer!

Mehrere Wege führen ins Auslandsstudium – Studierende der JGU können sich zwischen unterschiedlichen Zielen und Programmen entscheiden: Als größtes Austauschprogramm in Europa bietet Ihnen das Erasmus+ Programm die Möglichkeit, ein oder zwei Semester sowie Kurzaufenthalte im Ausland zu verbringen. Daneben unterhält die JGU eine Vielzahl von Hochschulpartnerschaften und -kooperationen mit Universitäten weltweit, die Ihnen ein Studium im Ausland für ein oder zwei Semester ermöglichen.

Alternativ können Sie als Freemover*in Ihren Auslandsaufenthalt eigenverantwortlich planen und sich Ihre Gastuniversität frei aussuchen.

Die Förderung über ein Erasmus+ Stipendium gilt als wahrer Klassiker des Studierendenaustauschs.

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 26,2 Mrd. Euro (70% für Mobilitätsmöglichkeiten) ausgestattet und auf sieben Jahre ausgelegt. Mit ca. 400 Erasmus+ Partnerhochschulen bietet die JGU eine Vielzahl an Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Studierenden.

Die Vorteile durch die Erasmus+ Förderung sind vielseitig. Neben einer vereinfachten Zulassung und finanzieller Förderung werden Sie z.B. von Studiengebühren an Ihrer Gasthochschule befreit. Die Grundlage Ihrer Förderung bildet hierbei ein Erasmus+ Vertrag, den Ihr Fach mit der Partnerhochschule geschlossen hat. Je nach Studiengang können Ihre Aufenthaltsmöglichkeiten also variieren. Aber keine Sorge, da die JGU eine Vielzahl solcher Abkommen abgeschlossen hat, finden Sie sicherlich eine passende Partnerhochschule.

Mit unserer interaktiven Weltkarte können Sie die Erasmus+ Partneruniversitäten der JGU entdecken und herausfinden, welche Optionen Ihnen offenstehen. Filtern Sie dafür in der Karte einfach nur nach dem Programm (Erasmus+ Studium) und Ihrer Fachrichtung. Sie können nur innerhalb einer Fachkooperation einen Erasmus+ Aufenthalt planen. Beachten Sie außerdem, dass Sie die Unterrichtssprache der Gastuniversität mindestens auf Mittelstufenniveau beherrschen müssen.

Gefördert werden in der Regel Aufenthalte von zwei bis zu zwölf Monaten an Hochschulen im Ausland, die per Erasmus+ Vertrag mit der JGU verpartnert sind. Für Erasmus+ Studierende entfallen die Studiengebühren an der Gasthochschule.

Je nach Zielland werden unterschiedliche Stipendiensätze gezahlt. Diese setzen sich aus den jeweiligen Lebenshaltungskosten im Gastland zusammen:

Ländergruppe 1

Monatliche Förderung 600€

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

Ländergruppe 2

Monatliche Förderung 540€

Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern

Für Studierende und Graduierte gibt es Reisekostenunterstützung (travel support): Dieser Zuschuss ist abhängig von der Entfernung zum Ort der Gastuniversität, siehe auch die Seite des DAAD. Die Entfernung können Sie über den „Distance Calculator“ der EU berechnen.

für Studierende mit geringeren Chancen:

  • Studierende mit Kindern
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20%)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung
  • Erstakademiker*innen
  • Erwerbstätige Studierende

Die Förderung entspricht 250 Euro/Monat als Top-Up auf die monatliche Aufenthaltspauschale. Die Sonderförderung kann nur einmal (die Top-ups können nicht akkumuliert werden) für einen finanziell geförderten Zeitraum beantragt werden.

Erläuterungen zu den einzelnen Sonderförderungen finden Sie hier.

Wenn Sie ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur Anreise nutzen, können Sie eine zusätzliche Förderung für „Grünes Reisen“ erhalten. Dazu zählen Bus, Bahn oder eine Fahrgemeinschaft.

Bei einer „Grünes Reisen“ Förderung von Erasmus+ können je nach Reisedauer zwei bis vier zusätzliche Reisetage gefördert werden. Als Nachweis heben Sie bitte Ihre Tickets und Quittungen auf. Genauere Informationen zum „Grünes Reisen“ Zuschuss erhalten Sie nach der Anmeldung von der Abteilung Internationales.

Informieren Sie sich auch über die Initiative erasmusbytrain.

Förderung von „Außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen“ (bei Genehmigung ersetzt dies die Reisekostenpauschale)

Diese Kosten werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale (basierend auf dem Distance Calculator) nicht mindestens 70 % der Reisekosten der*des Teilnehmenden abdeckt. Mit den außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Werden die „außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen“ bewilligt, ersetzen sie die Fahrtkostenpauschale.

Für die Mittel zur Deckung „außergewöhnlicher Kosten für teure Reisekosten“ muss gemeinsam mit dem Erasmus+ Büro ein Finanzierungsantrag bei der Nationalen Erasmus+ Agentur gestellt werden.


Neben dem klassischen Auslandsstudium können Sie auch an einem Erasmus+ Kurzaufenthalt teilnehmen, sofern Sie zu der Zielgruppe der Studierenden mit geringeren Chancen* gehören.

Mobilitäts-dauerWie viel bekomme ich pro Tag?Mögliche Zusatzförderung
(Top-Ups)
1.-14. Tag79 EuroFür Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen: 100 Euro einmalig
15.-30. Tag56 EuroFür Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen: 150 Euro einmalig
Für nachhaltiges Reisen: Reisekosten nach Distanz und Reisetage

Die sogenannten Blended Intensive Programmes (BIP) ermöglichen außerdem eine physische Mobilität von 5 bis 30 Tagen kombiniert mit einer virtuellen Phase. So können Sie bis zu einen Monat spannende Erfahrungen im Ausland sammeln, meist findet dies als Gruppenreise über ihr Studienfach bzw. die Erasmus+ Fachkoordination statt.

Das Bewerbungsverfahren findet einmal jährlich im Laufe des Wintersemesters statt. Bewerber*innen können im darauffolgenden Winter- oder Sommersemester Ihren Erasmus+ Aufenthalt starten – es wird also ein Jahr Vorlauf benötigt. Studierende wie Doktorand*innen, die einen Abschluss an der JGU anstreben, können sich für ein zeitlich befristetes Erasmus+ Auslandsstudium bewerben.

Die genauen Bewerbungsfristen, -voraussetzungen und nötigen Unterlagen werden vom jeweiligen Studienfach individuell festgelegt. Informationen dazu finden Sie auf den Erasmus+ Seiten Ihres Studienfachs. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre*n Erasmus+ Fachkoordinator*in.

Häufige Kriterien bei der Auswahl der Stipendiat*innen sind bisherige Studienleistungen, akademische und persönliche Motivation für den Auslandsaufenthalt, Studienvorhaben, Sprachkenntnisse sowie soziale Gesichtspunkte. Geforderte Dokumente sind daher ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf, Aufstellung der bisher erbrachten Studienleistungen sowie ein Sprachzeugnis.

Die Erasmus+ Charta für Studierende informiert Sie sowohl über Ihre Rechte und Pflichten, als auch darüber, was Sie in den jeweiligen Phasen des Programms von Ihrer Heimathochschule und Ihrer aufnehmenden Hochschule erwarten dürfen.

Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden, die im Rahmen des Erasmus+ Auslandsaufenthaltes aufkommen, können Sie sich jederzeit bei uns melden. Schreiben Sie bitte eine Mail, ggf. mit Ihrer Telefonnummer, an: erasmus@international.uni-mainz.de. Wir beraten Sie gerne telefonisch, über MS Teams oder persönlich in Präsenz.

In den unterschiedlichen Phasen Ihres Aufenthalts sind diverse Dokumente vorzubereiten. Im folgenden Abschnitt finden Sie – eingeteilt in die jeweilige Phase – Leitfäden und Dokumentvorlagen, die Ihnen bei der Vorbereitung helfen sollen beziehungsweise die Sie für Erhalt des Erasmus+ Stipendiums fristgerecht im Erasmus+ Büro der Abteilung Internationales einreichen müssen. Als Überblick der Erasmus+ Pflichtdokumente und der einzuhaltenden Fristen dient unsere Checkliste.

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Tel.: +49(0)800 2014 020
Fax: +49(0)228 882 555
Kennedyallee 50
53115 Bonn

erasmus@daad.de
eu.daad.de
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD

Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich deren des*der Autor*in bzw. den Autoren*innen und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der NA DAAD wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür verantwortlich gemacht werden.


Besuchen Sie eine unserer Partneruniversitäten im Ausland und erleben Sie interkulturellen und wissenschaftlichen Austausch hautnah! Bewerben können sich immatrikulierte Studierende aller Fachbereiche der JGU, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im zweiten Bachelor-Semester befinden und einen Abschluss an der JGU anstreben – aber natürlich auch alle Master-Studierenden.

Bei den fächerübergreifenden Hochschulpartnerschaften entfallen für Sie als Austauschstudierende der JGU die Studiengebühren; bei den Hochschulkooperationen in USA und Südafrika werden die Studiengebühren zumindest stark reduziert. Zusätzlich profitieren Sie von der engen Zusammenarbeit der Universitäten und dem entsprechend unkomplizierten Bewerbungsverfahren.

Die JGU ist mit vielen Universitäten und Hochschulen auf der ganzen Welt vernetzt; die Auswahl an Gastuniversitäten ist groß. Es wird zwischen fächerübergreifenden und fachspezifischen Abkommen unterschieden. Das heißt: einige Partnerhochschulen nehmen Studierende aller Fächer der JGU auf, manche akzeptieren nur Bewerbungen Studierender bestimmter Fächer.

Achten Sie bei Ihrer Recherche auf die Art des Abkommens. Hochschulpartnerschaften bedeuten einen vollständigen Studiengebührenerlass, Hochschulkooperationen bieten immerhin eine teilweise Studiengebührenreduktion. Bei Unklarheiten und allen anderen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner*innen gerne zur Verfügung.

Verbringen Sie einen außergewöhnlichen Auslandsaufenthalt auf dem afrikanischen Kontinent, entdecken Sie atemberaubende Landschaften und lernen Sie die kulturelle Vielfalt Afrikas kennen – am besten an einer der Partnerhochschulen der JGU!

Eine besonders interessante Kooperation besteht mit der Nelson Mandela University (NMU) in Gqeberha, Südafrika. Seit 1999 können Mainzer Studierende unterschiedlichster Fächer dort einen Auslandsaufenthalt absolvieren. An der Faculty of Humanities der NMU gibt es viele spannende Kurse für Studierende der Ethnologie, Soziologie, Psychologie, Politik- und Wirtschaftswissenschaft.

Alle Hochschulkooperationen auf einen Blick:

Besuchen Sie den einwohnerstärksten Kontinent der Welt und verbringen Sie Ihren Auslandsaufenthalt in Asien. Es stehen Ihnen großartige Partneruniversitäten in unterschiedlichen Ländern zur Verfügung:

In Südkorea können Auslandsstudierende beispielsweise an der Dankook University in der Nähe von Seoul eine Vielzahl an Kursen in englischer Sprache belegen sowie intensive koreanische Sprach- und Kulturkurse besuchen. Auch die anspruchsvolle und attraktive Chung Ang University und die University of Seoul in Seoul ziehen jedes Semester viele Studierende aus verschiedenen Fächern an. Südkorea ist das Zielland, in dem in jüngster Zeit die meisten neuen Hochschulpartnerschaften hinzugekommen sind.

In Japan gibt es ebenso besondere Partneruniversitäten: Die Doshisha University in Kyoto zum Beispiel ist eine renommierte japanische Universität mit breit gefächertem Studienangebot und vielen englischsprachigen Kursen. Es werden außerdem intensive japanische Sprach- und Kulturkurse angeboten. Die Nihon University im Herzen von Tokyo ist eine weitere wichtige japanische Partneruniversität der JGU und zeichnet sich durch die besonders gute Betreuung der Auslandsstudierenden aus. Dort können Interessierte beispielsweise einen intensiven dreimonatigen Sprachkurs absolvieren.

Alle Partnerschaften auf einen Blick:

Nutzen Sie die Chance und absolvieren Sie einen Auslandaufenthalt auf der anderen Seite des Globus. Mit der australischen University of the Sunshine Coast in Sippy Downs hat die JGU eine fächerübergreifende Kooperation.

Die externe Serviceagentur GOstralia! berät Sie gerne zum Studium in Australien und kann Ihnen auch bei der Suche nach weiteren Aufenthaltsmöglichkeiten helfen. Sie unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung um einen Studienplatz Down Under und fordern keine Vermittlungsgebühren.

Alle Abkommen auf einen Blick:

Die größten Abenteuer liegen manchmal direkt vor der eigenen Haustür! Um Neues zu erleben, muss man gar nicht weit reisen: Erkunden Sie Europa auch fernab von Erasmus+. Die JGU ist mit vielen europäischen Universitäten über fachbezogene und fächerübergreifende Abkommen vernetzt.

In Europa ist unter anderem die älteste fächerübergreifende Partnerschaft der JGU angesiedelt: lange vor dem Eintritt Kroatiens in die EU im Jahr 2013 nahm die Universität Zagreb bereits regelmäßig Studierende der JGU auf. Seit 2013 ist die Universität Teil des Erasmus+ Programms und setzt sich stetig für den europäischen akademischen Austausch ein.

Es gibt allerdings noch weitaus ältere Partnerschaften in Europa. Die Partnerschaft der JGU mit der französischen Université Bourgogne Europe (UBE) in Dijon wurde bereits im Jahr 1977 begründet. Seitdem wurden Kooperationen mehrerer Fachrichtungen sowie eigene Dijon-Studiengänge entwickelt. Wie Sie sehen, gibt es auch in Europa zahlreiche spannende Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt!

Alle Abkommen auf einen Blick:

Entdecken Sie die große Vielfalt des nord- und südamerikanischen Kontinents und besuchen Sie eine der örtlichen Partneruniversität der JGU. Ob Kolumbien, Brasilien oder USA – Ihren Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt.

Seit mehreren Jahrzehnten findet ein reger fachübergreifender Austausch zwischen Studierenden der JGU und den kolumbianischen Universitäten in Bogotá und Barranquilla statt. Die Universidad de los Andes und die Universidad del Norte sind beliebte Ziele in Südamerika – am Austausch mit der Universidad del Norte in Barranquilla können sogar Mainzer Medizinstudierende teilnehmen!

Die älteste Partneruniversität der JGU befindet sich in den USA. Das Middlebury College in Vermont nimmt bereits seit 1959 regelmäßig Mainzer Studierende der Amerikanistik und Germanistik auf.

Alle Partnerschaften und Kooperationen auf einen Blick:

An vielen Partneruniversitäten entfallen für Studierende der JGU die örtlichen Studiengebühren. An einigen Universitäten werden noch zusätzliche Stipendien vergeben und in manchen Fällen werden die Studiengebühren maßgeblich reduziert. Die Höhe der Stipendienleistung, der Studiengebührenreduktion und die Voraussetzungen variieren je nach Universität. Auslandsaufenthalte, die nicht im Rahmen von Erasmus+ stattfinden, können Sie außerdem über PROMOS finanzieren.

Zudem haben Sie die Möglichkeit, externe Stipendien in Anspruch zu nehmen. Die Stipendiendatenbank des DAAD ist hierbei eine hilfreiche Ressource. Finden Sie in einer Vielzahl von Stipendienausschreibungen die Richtige für Ihr Studienvorhaben. Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie nicht beliebig viele Stipendien miteinander kombinieren können – informieren Sie sich deshalb ausführlich über die jeweiligen Förderungsvoraussetzungen.

Sie können außerdem AuslandsBAföG beantragen. Es wird, genau wie Inlandsförderung, bedarfsabhängig vergeben. Das bedeutet, die Höhe der Förderung orientiert sich am eigenen Einkommen sowie dem Ihrer Eltern, aber auch an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Wegen des höheren Finanzbedarfs im Ausland bekommen Sie möglicherweise AuslandsBAföG, auch wenn Sie nicht InlandsBAföG-berechtigt sind. Dies können Sie mit einem inoffiziellen BAföG-Rechner prüfen.

Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen rund um Förderungsmöglichkeiten und Ihre Stipendienbewerbung.

Die Bewerbungsfrist für einen Auslandsaufenthalt an einer Partnerhochschule hängt vom Beginn des akademischen Jahres bzw. Semesters an Ihrer Gasthochschule ab. Informieren Sie sich rechtzeitig. Die untenstehenden Fristen gelten nicht für die Partneruniversität SLU Moskau sowie die Hochschulkooperationen in den USA, Südafrika oder Australien.

  • bei Auslandsaufenthalten mit Beginn im August/September desselben Jahres: 15. Januar
  • bei Auslandsaufenthalten mit Beginn im Januar/Februar/März des folgenden Jahres: 15. Juni

Falls Sie am Fachbereich 06 FTSK (Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaften) studieren, senden Sie Ihre Bewerbung bitte auch an intger@uni-mainz.de.

Erst der Eingang der pdf-Datei zählt als Bewerbung! Gutachten können direkt postalisch an die Abteilung Internationales geschickt werden.


Sie sind im Angebot der JGU nicht fündig geworden und möchten Ihren Auslandsaufenthalt selbst in die Hand nehmen? Gar kein Problem! Als Freemover*in können Sie frei entscheiden, in welches Land und an welche Universität Sie gehen möchten – unabhängig von den Partnerschaften der JGU.

Freemover*innen sind Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt auf eigene Faust organisieren und nicht die Angebote der Heimatuniversität in Anspruch nehmen. Der Vorteil ist eine höhere Flexibilität bei der Hochschul- und Landeswahl.

Nachteile können der größere Organisationsaufwand und möglicherweise das Entrichten der anfallenden Studiengebühren der Gastuniversität sein. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob Sie den Aufwand eines Freemover*innen-Auslandsaufenthalts (finanziell) aufbringen können – aber die Stipendien von PROMOS und DAAD stehen Ihnen selbstverständlich auch als Freemover*in offen!

Ihre Möglichkeiten sind so groß und vielseitig wie die Welt selbst; als Freemover*in können Sie sich eigenständig ein Gastland und eine Gastuniversität aussuchen. Bei Ihrer Recherche sollten Sie auf die Bewerbungsvoraussetzungen für Auslandsstudierende achten. Bietet die Gastuniversität Veranstaltungen an, die für Ihr Studium relevant sind (z.B. Vertiefung von Spezialgebieten) oder die Sie sich gegebenenfalls an der JGU anrechnen lassen können? Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich und wird eventuell ein Sprachzertifikat verlangt? Müssen Sie Studiengebühren zahlen?

All das und vieles mehr müssen Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes beachten. Informieren Sie sich gegebenenfalls online bei der Wunschhochschule und bei Serviceorganisationen speziell für Freemover*innen und lesen Sie Erfahrungsberichte.

Tipp: Bei der Suche nach den einschlägigen Formularen und Infos beachten Sie bitte, dass Hochschulen häufig zwischen ‚International Students’ einerseits und ‚Exchange Students’/‚Non-degree Seeking Students’/‚Visiting Students’/‚Occasional Students’ andererseits unterscheiden. Mit ‚International Students’ sind i.d.R. nur diejenigen Studierenden gemeint, die einen Abschluss an der Zielhochschule anstreben; die anderen Begriffe beziehen sich dagegen auf alle Bewerber*innen, die sich nur für eine befristete Zeit einschreiben möchten.

Es gibt auch mehrere seriöse Vermittlungsorganisationen, die sich auf Freemover*innen spezialisiert haben und Ihnen mit ihrem Fachwissen bei der Bewerbung zur Seite stehen. Auf Anfrage können wir Ihnen gerne Vermittlungsorganisationen nennen, mit denen unsere Studierenden bereits gute Erfahrungen gemacht haben.

Auch als Freemover*in können Sie auch viele Fördermöglichkeiten nutzen. Verschiedene Organisationen und Stiftungen vergeben Individualstipendien, die sie beispielsweise zur Förderung Ihrer Reise- oder Lebenshaltungskosten nutzen können.

Besuchen Sie die Stipendiendatenbank des DAAD und finden Sie die beste Finanzierungsmöglichkeit für ihr Auslandsstudium. Freemover*innen müssen häufig, anders als beispielsweise Studierende von Partnerhochschulen, örtliche Studiengebühren zahlen. Informieren Sie sich gründlich und rechtzeitig über die Höhe der Gebühren und die Zahlungsmodalitäten.

Als Freemover*in können Sie nicht automatisch die Studiengebührenerlasse von Partneruniversitäten nutzen, müssen also ggf. an der Zielhochschule Studiengebühren zahlen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Höhe der Gebühren und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer Finanzplanung.

Wenn Sie einen Aufenthalt von bis zu vier Monaten planen, können Sie sich für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden fördert vorwiegend Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland. Beachten Sie, dass ein (PROMOS-) Stipendium nicht uneingeschränkt mit anderen Förderungsmöglichkeiten kombiniert werden kann.

Sie können außerdem AuslandsBAföG beantragen. Es wird, genau wie Inlandsförderung, bedarfsabhängig vergeben. Das bedeutet, die Höhe der Förderung orientiert sich am eigenen Einkommen sowie dem Ihrer Eltern, aber auch an den Lebenshaltungskosten im Zielland. Wegen des höheren Finanzbedarfs im Ausland bekommen Sie möglicherweise AuslandsBAföG, auch wenn Sie nicht InlandsBAföG-berechtigt sind. AuslandsBAföG ist oft mit Teilstipendien kombinierbar.

Wenn Sie als Freemover*in einen Auslandsaufenthalt planen, müssen Sie Ihre Bewerbung direkt an Ihre Gastuniversität senden. Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung ausführlich über alle nötigen Unterlagen, Bewerbungsmodalitäten und -fristen.

Die Abteilung Internationales berät Sie gerne bei Fragen zu Bewerbungsdokumenten und Förderungsmöglichkeiten, ist aber nicht aktiv in Ihren Bewerbungsprozess involviert.

Trotzdem: Wir beantworten Ihre Fragen gerne und unterstützen Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts. Vereinbaren Sie einen Termin für unsere Sprechstunde, wenn Sie Fragen haben!


Wenn Sie über eine Hochschulpartnerschaft oder -kooperation oder als Freemover*in ins Ausland gehen möchten, können Sie sich für die Förderung durch PROMOS bewerben. Das „Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen”, kurz PROMOS, unterstützt Stipendiatinnen in Form eines Teilstipendiums, das die Kosten für die Reise und den Aufenthalt abdeckt. Etwaige örtliche Studiengebühren werden nicht erstattet.

Bewerben können sich immatrikulierte Studierende der JGU, die sich mindestens im zweiten Fachsemester ihres Bachelor-Studiums befinden. Gute Sprachkenntnisse der Arbeits- oder Landessprache werden empfohlen. Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Die maximale Förderlänge für Semesteraufenthalte beträgt derzeit vier Monate.

Eine PROMOS-Förderung kann zusätzlich zu AuslandsBAföG und dem Deutschlandstipendium bezogen werden. Eine Kombination mit anderen Stipendien ist möglich, darf aber nicht zu einer Doppelförderung führen. Setzen Sie sich bei Fragen gerne mit uns in Verbindung. Die genaue Höhe der PROMOS-Fördersätze erfahren Sie hier:

Beachten Sie bei der Planung Ihres Auslandsaufenthaltes, dass neben der Bewerbungsfrist an Ihrer Wunschuniversität die Bewerbung auf ein PROMOS-Stipendium eigene Bewerbungsfristen hat:

15. Oktober für Auslandsaufenthalte in der ersten Hälfte des darauffolgenden Jahres
31. März für Auslandsaufenthalte in der zweiten Hälfte desselben Jahres

Erfahren Sie mehr über den Bewerbungsprozess sowie die einzureichenden Dokumente (Gutachten, Lebenslauf,…).

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen des PROMOS-Projekts eine Förderung erhalten, können einen Beihilfeantrag stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Bei Aufenthalten, die länger als sechs Monate dauern oder bei Verlängerung eines laufenden Auslandsaufenthalts über sechs Monate hinaus, kann ein erneuter Beihilfeantrag eingereicht werden. Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Der Beihilfeantrag wird durch das PROMOS-Büro in der Abteilung Internationales mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts beim DAAD eingereicht. Beihilfeanträge können nicht gestellt werden, wenn der Auslandsaufenthalt bereits begonnen wurde. Kümmern Sie sich aus diesem Grund rechtzeitig um die benötigten Dokumente und nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem PROMOS-Büro auf.

Folgende Anlagen sind beizufügen:
• Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
• Kopie Schwerbehindertenausweis
• bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
• weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Bitte beachten Sie, dass die ausländische Hochschule und der Stipendiengeber teilweise unterschiedliche Bewerbungsunterlagen verlangen! Achten Sie also in jedem Fall darauf, welche Unterlagen genau von Ihnen verlangt werden. Die nachfolgend aufgeführten Bewerbungsunterlagen sind repräsentativ für die meisten Bewerbungen um Stipendien und Studienplätze im Ausland. Um Ihre Bewerbung gut vorbereiten zu können, möchten wir folgende Tipps zur Verfügung stellen.

Hier hat jede Hochschule und jeder Geldgeber eigene Formulare zum Herunterladen bzw. online bearbeiten. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus: Vermeiden Sie Tippfehler, uneindeutige Angaben und Flüchtigkeitsfehler.

Tipp: Bei der Suche nach den einschlägigen Formularen und Informationen beachten Sie bitte, dass Hochschulen häufig zwischen International Students einerseits und Exchange Students/Non-degree Seeking Students/Visiting Students/Occasional Students andererseits unterscheiden. Mit International Students sind i.d.R. nur diejenigen Studierenden gemeint, die einen Abschluss an der Zielhochschule anstreben; die anderen Begriffe beziehen sich dagegen auf alle Bewerber*innen, die sich nur für eine befristete Zeit einschreiben möchten.

Der Lebenslauf sollte nicht nur die bis zum Bewerbungstag durchlaufenen Lebensstationen auflisten, sondern Sie auch als Person vorstellen. Er sollte auf jeden Fall lückenlos sein und Ihren schulisch-akademischen und evtl. beruflichen Werdegang genau darstellen.

Ausführen sollten Sie außerdem:

  • längere Aufenthalte im Ausland mit einer kurzen Darstellung, was sie Ihnen persönlich gebracht haben
  • Tätigkeiten in verantwortungsvoller Position z.B. in Hochschulgremien, Jugendorganisationen, politischen Organisationen usw.
  • sonstige Aktivitäten, die zeigen, dass Sie nicht nur auf Ihr Studium fixiert sind, und die Ihre sog. „soft skills“ belegen: Teamfähigkeit, Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, interkulturelle Kompetenz, Bereitschaft dafür Verantwortung zu übernehmen, etc.

In der Regel sollte der Lebenslauf tabellarisch, aber zugleich ausführlich sein d.h. nicht nur in Stichworten, sondern zu relevanten Unterpunkten auch ausformulierte Detailangaben und ein dreidimensionales Persönlichkeitsbild entwerfen. Zuviel Zurückhaltung in der Darstellung ist nicht gefragt, genauso wenig wie Übertreibungen.

Das Wichtigste bei einer Bewerbung ist eine gute Begründung, warum Sie in das gewünschte Zielland und gerade an die ausgesuchte Universität gehen möchten, und eine Beschreibung, welche akademischen Ziele Sie mit Ihrem Auslandsstudium verbinden. Bei dieser Begründung zählen ausschließlich akademische Argumente! Daher sollten Sie darlegen:

• warum Sie für Ihr Studium im Ausland gerade diese Hochschule ausgewählt haben. Argumentieren Sie mit Hilfe des Fächer- und Kursspektrums, das an der Gasthochschule angeboten wird: z.B. die Lehre von Teil- oder Spezialgebieten, die Sie so an der Heimathochschule nicht oder nicht im von Ihnen gewünschten Ausmaß studieren können, die aber Ihr Studium an der Heimathochschule auf eine bestimmte Art ergänzen, und/oder die Sie auf eine bestimmte Weise auf Ihr Weiterstudium nach Ihrer Rückkehr, auf Ihr Examen bzw. Ihre berufliche Laufbahn vorbereiten. Ihr Studienplan sollte das angestrebte Ziel des Auslandsaufenthaltes möglichst genau beschreiben und die Lehrveranstaltungen an der gewünschten Gasthochschule berücksichtigen. Achten Sie dabei bitte auf einzelne Kurse, nicht Module, da unsere Modulstrukturen im Ausland weitgehend unbekannt sind.

• wie sich das Auslandsstudium in Ihr Gesamtstudium und Ihre Berufsplanung einfügen lässt. Um bei diesem Punkt argumentieren zu können, sollten Sie in Erfahrung bringen, welche Studien- und Forschungsschwerpunkte an Ihrer Zieluniversität angeboten werden. Dokumentieren Sie daher auch, welche Voraussetzungen/Grundlagen Sie für ein erfolgreiches Studium mitbringen.

• was Sie bis jetzt in Ihrem Studium schwerpunktmäßig gemacht haben (nur relevante Punkte erwähnen!), warum der geplante Auslandsaufenthalt sich fachlich daran anschließt und wie er sich nach Ihrer Rückkehr an eine deutsche Hochschule in Ihr weiteres Studium einbringen lässt (z.B. für eine Abschlussarbeit), d.h. wie sich der Auslandsaufenthalt in Ihr Gesamtstudium integriert.

Der Studienplan sollte so individuell wie möglich sein und durch Informationen über die an der ausländischen Hochschule angebotenen Kurse gleichzeitig dokumentieren, dass Sie für dieses Auslandsstudium motiviert sind und dass Sie schon weitgehend über die Gasthochschule informiert sind. Diese Informationen können Sie sich durch die Homepage der jeweiligen ausländischen Hochschule oder über Erfahrungsberichte im Internet besorgen.

An vielen Hochschulen werden Gutachten zu Ihrer Person von Ihren Professor*innen bzw. Dozent*innen verlangt. Es können aber auch Hochschullehrer*innen von anderen/ausländischen Hochschulen, an denen Sie schon studiert haben, ein Gutachten erstellen. Eine entsprechende Vorlage (deutsch/englisch) ist hinterlegt.

Beachten Sie bei der Erstellung Ihres Gutachtens folgende Hinweise:

• Wählen Sie die Person, von der Sie ein entsprechendes Gutachten erbitten oder die Sie als Referenz angeben wollen, sorgfältig aus. Es sollte jemand sein, der*die Gelegenheit hatte, Sie in Lehrveranstaltungen gut kennen zu lernen, und der*die Ihre individuellen Leistungen und Stärken differenziert und positiv beurteilen kann.
• Achten Sie darauf, ob das Gutachten wirklich von einem*einer Professor*in kommen muss oder auch von einem*einer wissenschaftlichen Mitarbeiter*in verfasst werden kann.
• Wenn die Gasthochschule oder die Stipendienorganisation ein spezielles Formblatt für das Gutachten bereitstellt, sollten Sie das Formblatt vorab an den*die Gutachter*in weiterleiten.
• Sie sollten auch vor Erstellung des Gutachtens mit dem*der Gutachter*in einen Termin zur persönlichen Vorstellung ausmachen und eventuell ergänzende Unterlagen (z.B. bisherige Studienleistungen, Angaben zum Studiengang, Lebenslauf o.ä.) zum Termin mitbringen.
• Das Gutachten sollte bei Bewerbungen an der Wunschuni in der Sprache der Gasthochschule verfasst sein; ist dies nicht der Fall, sollten Sie es professionell übersetzen lassen, denn für Gutachten gibt es in jedem Land bzw. in jeder Sprache bestimmte Diskursformen, die dem*der Gutachter*in vertraut sein müssen, damit das Gutachten wirklich aussagekräftig ist.
• Das Gutachten muss der Bewerbung in einem versiegelten Umschlag beigelegt werden; es darf nicht für den*die Bewerber*in offen lesbar sein!

Tipp: Das Gutachten und das Sprachzeugnis sollten nicht von derselben Lehrkraft ausgestellt werden.

Bei akademischen Bewerbungen wird üblicherweise neben beglaubigten Kopien Ihrer bisherigen Zeugnisse wie Abiturzeugnis und sonstiger Prüfungszeugnisse auch eine Leistungsübersicht bzw. ein academic record verlangt. Dabei handelt es sich um eine JOGU-StINe-Aufstellung, aus der hervorgeht, welche Lehrveranstaltungen (Kurstyp und -titel) Sie in welchem Fach und Semester mit wie vielen Wochenstunden und mit welchem Erfolg besucht haben. Darin geht es nicht nur um Ihre Noten, sondern auch um eine Inhaltsangabe Ihres bisherigen Studiums, daher sollten Sie auch unbenotete und fachfremde Lehrveranstaltungen aufführen. Anhand dieses academic record kann die ausländische Hochschule in etwa Ihren Wissenstand in Ihrem Studienfach erkennen und Sie somit besser einordnen (z.B. als undergraduate oder graduate).

Fordern Sie im zuständigen Studienbüro (bei Lehramtskandidat*innen: HPL) eine Leistungsübersicht in englischer Sprache an und achten Sie darauf, dass in dieser Leistungsübersicht nicht nur die Überschriften, sondern auch die Kurstitel ins Englische übersetzt sind.

Wichtig: Die Studienbüros und das HPL stellen Originale von Leistungsübersichten aus, keine Beglaubigungen – Sie brauchen für Auslandsbewerbungen aber ohnehin aktuelle Originale Ihrer Leistungsübersicht.

Tipp: Legen Sie der Bewerbung außerdem eine Liste der Kurse bei, die Sie aktuell besuchen, d.h. die noch nicht abgeschlossen/bewertet sind, um die Inhaltsangabe Ihres Studiums zu vervollständigen.

Tipp: Das Studienbüro Ihres Fachs kann bei Bedarf nicht nur englischsprachige JoGuStiNe-Übersichten generieren, sondern auch ein Diploma Supplement erstellen, d.h. eine Übersicht über die Studieninhalte Ihres Studiengangs.

Zeugnisse sind in der Regel in beglaubigter Kopie und Übersetzung beizulegen. Zeugniskopien werden in der Regel von den ausstellenden Büros (z.B. Studienbüro) erstellt/beglaubigt. Wenn bei den Bewerbungsunterlagen von der Gasthochschule nicht ausdrücklich eine Übersetzung von einem*einer staatlich geprüften und vereidigten Übersetzer*in verlangt wird, können Sie die Übersetzung selbst anfertigen. Für die Beglaubigung der Zeugnisse reicht in der Regel der Universitätsstempel (Institutsstempel, ggf. Beglaubigung der Abteilung Internationales usw.) aus.

Fast alle ausländischen Hochschulen verlangen für die Zulassung zum Fachstudium einen Sprachtest als Nachweis, dass Sie die jeweilige Landes- bzw. Unterrichtssprache gut genug beherrschen, um erfolgreich studieren zu können.
Eine entsprechende Vorlage für Sprachzeugnisse (deutsch/englisch/spanisch) ist hinterlegt.

Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Sprachzeugnissen:

Standardisierte Tests wie TOEFL oder IELTS, DELF/DALF oder DELE, die gebührenpflichtig sind und in offiziellen Testzentren durchgeführt werden. Meistens müssen Sie einen solchen Test mit einer bestimmten Mindestpunktzahl bestanden haben. Informationen zu diesen Tests erhalten Sie im Internet, ggf. auch von Kulturinstituten wie Institut Français oder British Council.

Sogenannte DAAD-Sprachzeugnisse aus den philologischen Seminaren, basierend auf individuellen Sprachtests, mit einer Einstufung auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Schreiben Sie uns eine Email an aussereuropa@international.uni-mainz.de, wenn Sie die Liste der Sprachprüfer*innen benötigen. Den Vordruck des Zeugnisses (deutsch/ englisch/ spanisch) können Sie hier einfach herunterladen.

Bei Fragen rund um das Erasmus+ Bewerbungsverfahren, Kooperationen, Förderung u.v.m. 

Bei Fragen innerhalb Europas (ohne Erasmus+)

Bei Fragen zu Auslandsstudium weltweit außerhalb Europas

Bei Fragen zu Aufenthalten, die über PROMOS gefördert werden